HAUSORDNUNG FÜR DEN CLUBBETRIEB

1. EINLASS, EINLASSKONTROLLE, VERBOTENE GEGENSTÄNDE

Altersbegrenzung
Der Einlass ist für Personen ab 16 Jahren bis 24 Uhr erlaubt. Muttizettel werden bei uns im Club akzeptiert. Allerdings nur in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten und in Verbindung mit Lichtbildausweis beider Personen. Personen unter 16 Jahren haben keinen Zutritt. Einlass nur mit gültigem Lichtbildausweis. 

Beim Einlass erfolgt eine Sicherheitskontrolle durch die Security. Die Security ist angewiesen, eine Kleidungs- und Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.

Einlasskontrolle
Der Betreiber behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zu einer Veranstaltung aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht ausschließlich, das Mitführen von Gegenständen gem. Ziff. 1.5, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers oder wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht, sowie eine offensichtlich rassistische oder menschenverachtende Einstellung des Besuchers. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert.
Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung verliert die Eintrittskarte seine Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.

Anweisungen
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

Verbotene Gegenstände

Es ist untersagt, Glasbehälter jeder Art, Kanister, Plastikflaschen, PET Flaschen, Dosen und/oder sonstige Trinkbehälter, eigene Lebensmittel, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse, Graffiti Marker, Permanentmarker oder ähnliche Stifte, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderkerzen, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), sowie sonstige gefährliche Gegenstände mitzunehmen.
 


2. HAUSRECHT, VERHALTENSREGELN, FOTOGRAFIEREN UND FILMEN

2.1 Das Hausrecht des Clubs wird vom Betreiber sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Den Weisungen des Personals des Betreibers ist Folge zu leisten.

2.2 Besuchern ist es untersagt, auf den Veranstaltungen,
– auf Theken, DJ Pult oder ähnliches zu klettern,


– außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten,


– bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen,


– ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Betreibers gewerblich Handel zu treiben,


– Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind.

– Die Toiletten verunreinigt zu hinterlassen 

Für etwaige Vergehen wird eine angemessen Schadenssumme veranschlagt. 

Foto-, Film-, Videokameras oder sonstige Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen, sind nicht gestattet. Der Veranstalter ist berechtigt, vorstehende Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.

2.3 Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote gem. Ziff. 1.3 u. 1.5 verstoßen oder verstoßen haben, kann der Betreiber vom Veranstaltungsort verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht ein Besucher bei einer Veranstaltung Straftaten (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von der Veranstaltung verwiesen. Sämtliche Straftaten werden des Weiteren sofort zur Anzeige gebracht. Wer schuldhaft gegen diese Hausordnung verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.

2.4 Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Betreiber verweist den Besucher vom Veranstaltungsort verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.


3. GESUNDHEITSBEEINTRÄCHTIGUNG DURCH LAUTSTÄRKE
 

Dem Besucher ist bewusst, dass in einem Club eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Betreiber sorgt durch geeignete technische Ausstattung, Lautstärkebegrenzung  dafür, dass der Besucher vom Schallpegel der Musikperformance keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen.
 


4. RECHT AM EIGENEN BILD

Der Betreiber ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere aber nicht ausschließlich zur Berichterstattung und zur Bewerbung des Clubs und aller sonstigen Veranstaltungen sowie zur Sponsorenakquise.

 
5. MITNAHME VON TIEREN

Die Mitnahme von Haustieren (z.B. Hunden) ist während des Clubbetriebes untersagt. Die Menschenmengen und erhöhte Lautstärke sind eine Belastung für die Tiere.

 
6. URHEBERRECHT
 

Die Darbietungen der Veranstaltung unterliegen dem Urheberrecht und sind unter dessen Recht zu respektieren.
 


7. BARRIEREFREIHEIT 

 
Unser Club ist ebenerdig und somit barrierefrei. Der Club verfügt über keine ausgewiesenen Behinderten Toiletten. Die vorhandenen Toiletten können allerdings mit einem Standard Rollstuhl gefahren werden.
 


8. GARDEROBE
 

Das Fat Jack's verfügt über keine überwachte Garderobe. Der Betreiber übernimmt für die Garderobe keine Haftung.
 


9. FUNDSACHEN

Fundsachen könnt ihr während der Veranstaltung an unserer Theke, Kasse oder Security abgeben. Solltet ihr nach dem regulären Clubbetrieb selbst Sachen vermissen, wendet euch bitte an folgende Mailadresse: fatjacks.musicclub@gmail.com

Wir werden uns so schnell wie möglich bei euch melden.
 


10. RAUCHVERBOT
 

Gemäß des Nichtrauchergesetztes, ist das Rauchen in unserem Club nicht gestattet. Dies betrifft auch die sogenannten E-Zigaretten. Ausgenommen davon ist das Raucherzelt und die Außenanlagen.
 


11. FLUCHTWEGE
 

Unsere Notausgänge sind im Club mit den bekannten grünen Hinweisschildern gekennzeichnet. Sämtliche Wege dorthin sind Fluchtwege und permanent freizuhalten.
 


12. VERHALTEN VOR DEM EINLASS

Wer schon auf dem Weg zum Fat Jack's und vor dem Einlass unangenehm auffällt, geht das Risiko ein, dass der Einlass in den Club verwehrt wird.

Die Parkplätze und das Grundstück sind sauber zu halten.
 

 

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